Allgemeine Geschäftsbedingungen der ghd GmbH (Vermietung & Service) für den Geschäftsbereich Vermietung in der Fassung vom 23. Juli 2026 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtli- che Verträge über die Vermittlung und Vermietung von Ferienunter- künften, die über die ghd GmbH – Gesellschaft für Handel und Dienstleistung, Eichgärtenallee 36, 35394 Gießen, in ihrem Geschäfts- bereich „ghd Vermietung & Service“ (nachfolgend „ghd Vermietung & Service“ oder „ghd“) abgeschlossen werden. (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt ghd Vermietung & Service als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“). (3) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an. (4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform. § 2 Vermittlerstellung ghd Vermietung & Service übernimmt insbesondere Vermarktung, Buchungsabwicklung, Gästekommunikation, Schlüsselmanagement sowie die organisatorische Betreuung des Mietverhältnisses. Ver- tragspartner des Mietvertrages ist grundsätzlich der Eigentümer der Unterkunft, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes ange- geben ist. § 3 Vertragsabschluss Die Präsentation einer Ferienunterkunft stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Gastaufnahmevertrag zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestäti- gung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. § 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung ausgewiese- nen Preise und Zahlungsfristen. Kurtaxe oder sonstige öffentliche Abgaben sind nur Bestandteil des Mietpreises, soweit sie ausdrücklich ausgewiesen sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vor- schriften. § 5 Kaution Soweit vereinbart, dient die Kaution der Sicherung sämtlicher Ansprü- che aus dem Mietverhältnis. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird sie unter Berücksichtigung berechtigter Gegenansprüche zurückge- zahlt. § 6 Kommunikation Vertragsrelevante Informationen, insbesondere Vertragsänderungen, Buchungsbestätigungen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen, dürfen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Der Mieter ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. § 7 An- und Abreise; verspätete Anreise, vorzeitige Abreise (1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abrei- sezeiten. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. (2) Eine verspätete Anreise ist ghd Vermietung & Service unverzüglich mitzuteilen. (3) Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise begründet grund- sätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. § 8 Nutzung der Ferienunterkunft; Überbelegung und Nutzung durch Dritte (1) Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von den in der Buchungs- bestätigung oder im Mietvertrag namentlich oder der Anzahl nach aufgeführten Personen genutzt werden. (2) Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung unzulässig. (3) Die Aufnahme weiterer Personen sowie die Überlassung der Ferien- unterkunft oder einzelner Räume an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – bedürfen der vorherigen Zustimmung von ghd Vermie- tung & Service oder des Vermieters. Dies gilt entsprechend für Besucher, deren Aufenthalt über den üblichen, kurzzeitigen Besuch hinausgeht. (4) Eine Überschreitung der vereinbarten oder zulässigen Personen- zahl (Überbelegung) ist unzulässig. (5) Stellt der Vermieter oder ghd Vermietung & Service eine unzuläs- sige Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung fest, ist der Mieter verpflichtet, diesen vertragswidrigen Zustand unverzüglich zu beseiti- gen. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumung durch nicht angemel- dete Personen zu verlangen. (6) Für jede nicht angemeldete Person kann der Vermieter einen pau- schalierten Mehraufwand in Höhe von 100,00 € je Übernachtung berechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist. (7) Unabhängig von der Pauschale bleiben weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz tatsächlich entstandener Schäden oder Mehrkosten (z. B. zusätzliche Kurtaxe, erhöhter Reini- gungsaufwand, zusätzlicher Wäscheverbrauch, Energie- und Wasserkosten oder sonstige Folgekosten), unberührt. (8) Bei einer schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortgesetzten unzulässigen Nutzung durch Dritte oder Überbelegung ist der Vermie- ter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises, soweit der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt. § 9 Hausordnung Die objektspezifische Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ruhezeiten und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Bei schwer- wiegenden Verstößen kann der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden. § 10 Haustiere Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Der Mieter haftet für sämtliche durch Haustiere verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Reinigungsaufwendungen. § 11 Sorgfaltspflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft einschließlich des Inventars sowie aller zur Nutzung überlassenen Einrichtungen pfleg- lich zu behandeln. (2) Während der Mietzeit auftretende Schäden oder Mängel sind ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Mieter hat alles Zumutbare zu unternehmen, um weitere Schä- den zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. (4) Für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen oder sonstige Beein- trächtigungen der Ferienunterkunft, die durch Mitreisende, Besucher oder sonstige Personen verursacht werden, denen er den Zutritt zur Ferienunterkunft ermöglicht hat, soweit diese Schäden seinem Ver- antwortungsbereich zuzurechnen sind. (6) Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitreisenden und Besucher über die Hausordnung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken. § 12 Inventar Das Inventar ist vollständig in der Unterkunft zu belassen. Veränderun- gen an Möbeln oder technischen Einrichtungen sowie das Entfernen von Inventar sind unzulässig. § 13 Reinigung und Rückgabe Die Unterkunft ist zum vereinbarten Zeitpunkt besenrein zurückzuge- ben. Geschirr ist gespült, der Kühlschrank geleert und der Hausmüll ordnungsgemäß entsorgt. Eine vereinbarte Endreinigung ersetzt diese Pflichten nicht. § 14 Schlüssel, Transponder und digitale Zutrittssysteme (1) Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes sind sorgfältig aufzube- wahren. Verlust oder Missbrauch sind unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Mieter haftet für die Kosten erforderlicher Ersatzmaßnahmen, soweit er den Verlust zu vertreten hat. (3) Zugangscodes zu Schlüsselsafes oder digitalen Zutrittssystemen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. § 15 Mängelanzeige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erhält eine ange- messene Gelegenheit zur Abhilfe. Eigenmächtige Reparaturen ohne Zustimmung begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch. § 16 Laden von Elektrofahrzeugen Das Laden von Elektrofahrzeugen an Haushaltssteckdosen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Vorhandene Wallboxen sind aus- schließlich nach den bereitgestellten Hinweisen zu verwenden. § 17 Grillen und offenes Feuer Grillen sowie offenes Feuer sind nur zulässig, soweit dies die Hausord- nung, örtliche Vorschriften und Brandschutzbestimmungen erlauben. Bei erhöhter Brandgefahr kann ein Verbot ausgesprochen werden. § 18 Sicherheitsvorschriften Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden. § 19 Verkehrssicherung Erkennt der Mieter Gefahrenquellen oder Schäden, die Personen oder Sachen gefährden können, hat er diese unverzüglich ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter mitzuteilen. § 20 Rücktritt des Mieters (Stornierung); Ersatzmieter (1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Text- form (z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. (2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ghd Vermietung & Service oder dem Vermie- ter. (3) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und benennt keinen geeig- neten Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu ver- langen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser- klärung vor dem vereinbarten Anreisetag: - bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises - ab 41 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtan- reise: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises (4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstan- den ist. (5) Der Vermieter wird sich anderweitige Vermietungserlöse sowie ersparte Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften anrech- nen lassen. (6) Der Mieter ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzmieter vorzu- schlagen. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden. (7) Für die Bearbeitung eines Vertragswechsels aufgrund eines akzep- tierten Ersatzmieters kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden. (8) Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtmietpreis einschließlich vereinbarter Nebenkosten, ausgenommen Kurtaxe oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben. § 21 Rücktritt des Vermieters Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder erhebliche Schäden am Mietobjekt unmöglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktre- ten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Anspruch auf eine Ersatzunterkunft besteht nicht. § 22 Buchungen über Buchungsportale Bei Buchungen über Vermittlungsportale gelten ergänzend deren zwingende Buchungs- und Zahlungsbedingungen. § 23 Reiserücktrittskostenversicherung Den Gästen wird ausdrücklich empfohlen, unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschlie- ßen. § 24 Digitale Gästekarten Digitale Gästekarten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kurortes. Für Systeme Dritter wird keine Gewähr übernommen. § 25 WLAN (1) Soweit in der Ferienunterkunft ein WLAN- oder Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine freiwillige und unent- geltliche Serviceleistung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit oder stö- rungsfreie Nutzung besteht nicht. (2) Der Mieter ist verpflichtet, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbe- sondere sind rechtswidrige Handlungen, wie die Verletzung von Urheberrechten, das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte sowie sonstige missbräuchliche Nutzungen untersagt. (3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und von ihm zugelassene Besucher den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig nutzen. (4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, Aus- fälle oder Einschränkungen des WLAN- oder Internetzugangs, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entge- genstehen. (5) Soweit der Mieter oder die von ihm zugelassenen Personen den Internetzugang rechtswidrig nutzen und hierdurch Ansprüche Dritter gegen den Vermieter entstehen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen sowie den hierdurch entstehenden angemessenen Kosten frei, soweit der Mieter oder die betreffende Person die Pflicht- verletzung zu vertreten hat. § 26 Haftung (1) Die Haftung von ghd Vermietung & Service und des Vermieters rich- tet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten (Nebenpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorher- sehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, gro- ber Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 27 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwick- lung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personen- bezogener Daten sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzer- klärung [Fundstelle/Link ergänzen] zu entnehmen. § 28 Verbraucherstreitbeilegung ghd Vermietung & Service ist zur Teilnahme an einem Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. § 29 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ghd GmbH (Vermietung & Service) für den Geschäftsbereich Vermietung in der Fassung vom 23. Juli 2026 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermittlung und Vermietung von Ferienunterkünften, die über die ghd GmbH – Gesellschaft für Handel und Dienstleis- tung, Eichgärtenallee 36, 35394 Gießen, in ihrem Geschäftsbereich „ghd Vermietung & Service“ (nachfolgend „ghd Vermietung & Service“ oder „ghd“) abgeschlossen werden. (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt ghd Vermietung & Service als Ver- mittlerin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunter- kunft (nachfolgend „Vermieter“). (3) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an. (4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform. § 2 Vermittlerstellung ghd Vermietung & Service übernimmt ins- besondere Vermarktung, Buchungsabwick- lung, Gästekommunikation, Schlüsselmana- gement sowie die organisatorische Betreuung des Mietverhältnisses. Vertrags- partner des Mietvertrages ist grundsätzlich der Eigentümer der Unterkunft, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. § 3 Vertragsabschluss Die Präsentation einer Ferienunterkunft stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Gastaufnahmevertrag zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. § 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise und Zahlungsfristen. Kurtaxe oder sonstige öffentliche Abgaben sind nur Bestandteil des Mietpreises, soweit sie aus- drücklich ausgewiesen sind. Bei Zahlungs- verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. § 5 Kaution Soweit vereinbart, dient die Kaution der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird sie unter Berücksichtigung berechtigter Gegenansprüche zurückge- zahlt. § 6 Kommunikation Vertragsrelevante Informationen, insbeson- dere Vertragsänderungen, Buchungsbestä- tigungen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen, dürfen elektronisch, insbeson- dere per E-Mail, übermittelt werden. Der Mieter ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail- Adresse anzugeben und Änderungen unver- züglich mitzuteilen. § 7 An- und Abreise; verspätete Anreise, vorzeitige Abreise (1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisezeiten. Abwei- chungen bedürfen der vorherigen Zustim- mung. (2) Eine verspätete Anreise ist ghd Vermie- tung & Service unverzüglich mitzuteilen. (3) Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. § 8 Nutzung der Ferienunterkunft; Überbe- legung und Nutzung durch Dritte (1) Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von den in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag namentlich oder der Anzahl nach aufgeführten Personen genutzt wer- den. (2) Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung unzulässig. (3) Die Aufnahme weiterer Personen sowie die Überlassung der Ferienunterkunft oder einzelner Räume an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – bedürfen der vorherigen Zustimmung von ghd Vermietung & Service oder des Vermieters. Dies gilt entsprechend für Besucher, deren Aufenthalt über den üblichen, kurzzeitigen Besuch hinausgeht. (4) Eine Überschreitung der vereinbarten oder zulässigen Personenzahl (Überbe- legung) ist unzulässig. (5) Stellt der Vermieter oder ghd Vermietung & Service eine unzulässige Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung fest, ist der Mieter verpflichtet, diesen vertragswidrigen Zustand unverzüglich zu beseitigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumung durch nicht angemeldete Personen zu ver- langen. (6) Für jede nicht angemeldete Person kann der Vermieter einen pauschalierten Mehr- aufwand in Höhe von 100,00 € je Übernach- tung berechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist. (7) Unabhängig von der Pauschale bleiben weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz tatsächlich ent- standener Schäden oder Mehrkosten (z. B. zusätzliche Kurtaxe, erhöhter Reinigungs- aufwand, zusätzlicher Wäscheverbrauch, Energie- und Wasserkosten oder sonstige Folgekosten), unberührt. (8) Bei einer schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortgesetzten unzulässigen Nutzung durch Dritte oder Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises, soweit der Mie- ter den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt. § 9 Hausordnung Die objektspezifische Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ruhezeiten und Sicherheitsvorschriften sind einzuhal- ten. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden. § 10 Haustiere Haustiere sind nur mit vorheriger Zustim- mung zulässig. Der Mieter haftet für sämtli- che durch Haustiere verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Reinigungsauf- wendungen. § 11 Sorgfaltspflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferien- unterkunft einschließlich des Inventars sowie aller zur Nutzung überlassenen Ein- richtungen pfleglich zu behandeln. (2) Während der Mietzeit auftretende Schä- den oder Mängel sind ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Mieter hat alles Zumutbare zu unter- nehmen, um weitere Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. (4) Für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach den gesetz- lichen Vorschriften. (5) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden, außerge- wöhnliche Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Ferienunterkunft, die durch Mitreisende, Besucher oder sons- tige Personen verursacht werden, denen er den Zutritt zur Ferienunterkunft ermöglicht hat, soweit diese Schäden seinem Verant- wortungsbereich zuzurechnen sind. (6) Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitrei- senden und Besucher über die Hausordnung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu informieren und auf deren Ein- haltung hinzuwirken. § 12 Inventar Das Inventar ist vollständig in der Unter- kunft zu belassen. Veränderungen an Möbeln oder technischen Einrichtungen sowie das Entfernen von Inventar sind unzu- lässig. § 13 Reinigung und Rückgabe Die Unterkunft ist zum vereinbarten Zeit- punkt besenrein zurückzugeben. Geschirr ist gespült, der Kühlschrank geleert und der Hausmüll ordnungsgemäß entsorgt. Eine vereinbarte Endreinigung ersetzt diese Pflichten nicht. § 14 Schlüssel, Transponder und digitale Zutrittssysteme (1) Schlüssel, Transponder oder Zugangs- codes sind sorgfältig aufzubewahren. Ver- lust oder Missbrauch sind unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Mieter haftet für die Kosten erforder- licher Ersatzmaßnahmen, soweit er den Verlust zu vertreten hat. (3) Zugangscodes zu Schlüsselsafes oder digitalen Zutrittssystemen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. § 15 Mängelanzeige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erhält eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Eigenmächtige Reparaturen ohne Zustimmung begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch. § 16 Laden von Elektrofahrzeugen Das Laden von Elektrofahrzeugen an Haus- haltssteckdosen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Vorhandene Wallbo- xen sind ausschließlich nach den bereitge- stellten Hinweisen zu verwenden. § 17 Grillen und offenes Feuer Grillen sowie offenes Feuer sind nur zuläs- sig, soweit dies die Hausordnung, örtliche Vorschriften und Brandschutzbestimmun- gen erlauben. Bei erhöhter Brandgefahr kann ein Verbot ausgesprochen werden. § 18 Sicherheitsvorschriften Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht ent- fernt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Sicherheitsrelevante Män- gel sind unverzüglich zu melden. § 19 Verkehrssicherung Erkennt der Mieter Gefahrenquellen oder Schäden, die Personen oder Sachen gefähr- den können, hat er diese unverzüglich ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter mitzuteilen. § 20 Rücktritt des Mieters (Stornierung); Ersatzmieter (1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Textform (z. B. per E- Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. (2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rück- tritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ghd Vermietung & Service oder dem Ver- mieter. (3) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und benennt keinen geeigneten Ersatzmie- ter, der den Mietvertrag zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt und vom Vermie- ter akzeptiert wird, ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Ent- schädigung zu verlangen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts- erklärung vor dem vereinbarten Anreisetag: - bis einschließlich 42 Tage vor dem ver- einbarten Anreisetag: 30 % des vereinbar- ten Gesamtmietpreises - ab 41 Tage vor dem vereinbarten Anrei- setag sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises (4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Scha- den entstanden ist. (5) Der Vermieter wird sich anderweitige Vermietungserlöse sowie ersparte Aufwen- dungen nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen lassen. (6) Der Mieter ist berechtigt, einen geeigne- ten Ersatzmieter vorzuschlagen. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerecht- fertigten Gründen verweigert werden. (7) Für die Bearbeitung eines Vertragswech- sels aufgrund eines akzeptierten Ersatzmie- ters kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden. (8) Maßgeblich für die Berechnung der Rück- trittskosten ist der in der Buchungsbestäti- gung ausgewiesene Gesamtmietpreis einschließlich vereinbarter Nebenkosten, ausgenommen Kurtaxe oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben. § 21 Rücktritt des Vermieters Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder erhebliche Schäden am Mietobjekt unmöglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Anspruch auf eine Ersatzunterkunft besteht nicht. § 22 Buchungen über Buchungsportale Bei Buchungen über Vermittlungsportale gelten ergänzend deren zwingende Buchungs- und Zahlungsbedingungen. § 23 Reiserücktrittskostenversicherung Den Gästen wird ausdrücklich empfohlen, unmittelbar nach Abschluss des Mietvertra- ges eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. § 24 Digitale Gästekarten Digitale Gästekarten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kurortes. Für Sys- teme Dritter wird keine Gewähr übernom- men. § 25 WLAN (1) Soweit in der Ferienunterkunft ein WLAN- oder Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine frei- willige und unentgeltliche Serviceleistung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungsge- schwindigkeit oder störungsfreie Nutzung besteht nicht. (2) Der Mieter ist verpflichtet, den Inter- netzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere sind rechtswidrige Handlungen, wie die Verletzung von Urheberrechten, das Abrufen oder Verbrei- ten strafbarer Inhalte sowie sonstige miss- bräuchliche Nutzungen untersagt. (3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und von ihm zugelas- sene Besucher den Internetzugang aus- schließlich rechtmäßig nutzen. (4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, Ausfälle oder Ein- schränkungen des WLAN- oder Internetzu- gangs, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Ver- mieters beruhen oder zwingende gesetzli- che Vorschriften entgegenstehen. (5) Soweit der Mieter oder die von ihm zuge- lassenen Personen den Internetzugang rechtswidrig nutzen und hierdurch Ansprü- che Dritter gegen den Vermieter entstehen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen sowie den hierdurch entste- henden angemessenen Kosten frei, soweit der Mieter oder die betreffende Person die Pflichtverletzung zu vertreten hat. § 26 Haftung (1) Die Haftung von ghd Vermietung & Ser- vice und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwe- sentlicher Vertragspflichten (Nebenpflich- ten) ist die Haftung auf den bei Vertrags- schluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 27 Datenschutz Personenbezogene Daten werden aus- schließlich zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutz- vorschriften verarbeitet. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personen- bezogener Daten sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung [Fundstelle/Link ergänzen] zu entnehmen. § 28 Verbraucherstreitbeilegung ghd Vermietung & Service ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. § 29 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unbe- rührt.