Allgemeine Geschäftsbedingungen der ghd GmbH (Vermietung &
Service) für den Geschäftsbereich Vermietung
in der Fassung vom 23. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtli-
che Verträge über die Vermittlung und Vermietung von Ferienunter-
künften, die über die ghd GmbH – Gesellschaft für Handel und
Dienstleistung, Eichgärtenallee 36, 35394 Gießen, in ihrem Geschäfts-
bereich „ghd Vermietung & Service“ (nachfolgend „ghd Vermietung &
Service“ oder „ghd“) abgeschlossen werden.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt ghd Vermietung &
Service als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen
Eigentümers der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“).
(3) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
(4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 2 Vermittlerstellung
ghd Vermietung & Service übernimmt insbesondere Vermarktung,
Buchungsabwicklung, Gästekommunikation, Schlüsselmanagement
sowie die organisatorische Betreuung des Mietverhältnisses. Ver-
tragspartner des Mietvertrages ist grundsätzlich der Eigentümer der
Unterkunft, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes ange-
geben ist.
§ 3 Vertragsabschluss
Die Präsentation einer Ferienunterkunft stellt kein verbindliches
Angebot dar. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der
Gastaufnahmevertrag zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestäti-
gung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung ausgewiese-
nen Preise und Zahlungsfristen. Kurtaxe oder sonstige öffentliche
Abgaben sind nur Bestandteil des Mietpreises, soweit sie ausdrücklich
ausgewiesen sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vor-
schriften.
§ 5 Kaution
Soweit vereinbart, dient die Kaution der Sicherung sämtlicher Ansprü-
che aus dem Mietverhältnis. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird
sie unter Berücksichtigung berechtigter Gegenansprüche zurückge-
zahlt.
§ 6 Kommunikation
Vertragsrelevante Informationen, insbesondere Vertragsänderungen,
Buchungsbestätigungen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen,
dürfen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Der
Mieter ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und
Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 An- und Abreise; verspätete Anreise, vorzeitige Abreise
(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abrei-
sezeiten. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
(2) Eine verspätete Anreise ist ghd Vermietung & Service unverzüglich
mitzuteilen.
(3) Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise begründet grund-
sätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
§ 8 Nutzung der Ferienunterkunft; Überbelegung und Nutzung durch
Dritte
(1) Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von den in der Buchungs-
bestätigung oder im Mietvertrag namentlich oder der Anzahl nach
aufgeführten Personen genutzt werden.
(2) Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Veranstaltungen sind
ohne vorherige Zustimmung unzulässig.
(3) Die Aufnahme weiterer Personen sowie die Überlassung der Ferien-
unterkunft oder einzelner Räume an Dritte – entgeltlich oder
unentgeltlich – bedürfen der vorherigen Zustimmung von ghd Vermie-
tung & Service oder des Vermieters. Dies gilt entsprechend für
Besucher, deren Aufenthalt über den üblichen, kurzzeitigen Besuch
hinausgeht.
(4) Eine Überschreitung der vereinbarten oder zulässigen Personen-
zahl (Überbelegung) ist unzulässig.
(5) Stellt der Vermieter oder ghd Vermietung & Service eine unzuläs-
sige Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung fest, ist der Mieter
verpflichtet, diesen vertragswidrigen Zustand unverzüglich zu beseiti-
gen. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumung durch nicht angemel-
dete Personen zu verlangen.
(6) Für jede nicht angemeldete Person kann der Vermieter einen pau-
schalierten Mehraufwand in Höhe von 100,00 € je Übernachtung
berechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten,
dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.
(7) Unabhängig von der Pauschale bleiben weitergehende Ansprüche
des Vermieters, insbesondere auf Ersatz tatsächlich entstandener
Schäden oder Mehrkosten (z. B. zusätzliche Kurtaxe, erhöhter Reini-
gungsaufwand, zusätzlicher Wäscheverbrauch, Energie- und
Wasserkosten oder sonstige Folgekosten), unberührt.
(8) Bei einer schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortgesetzten
unzulässigen Nutzung durch Dritte oder Überbelegung ist der Vermie-
ter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu
kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Mietpreises, soweit der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten hat.
Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.
§ 9 Hausordnung
Die objektspezifische Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Ruhezeiten und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Bei schwer-
wiegenden Verstößen kann der Vertrag aus wichtigem Grund beendet
werden.
§ 10 Haustiere
Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Der Mieter
haftet für sämtliche durch Haustiere verursachten Schäden oder
außergewöhnlichen Reinigungsaufwendungen.
§ 11 Sorgfaltspflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft einschließlich des
Inventars sowie aller zur Nutzung überlassenen Einrichtungen pfleg-
lich zu behandeln.
(2) Während der Mietzeit auftretende Schäden oder Mängel sind ghd
Vermietung & Service oder dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Mieter hat alles Zumutbare zu unternehmen, um weitere Schä-
den zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
(4) Für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach
den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auch für
Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen oder sonstige Beein-
trächtigungen der Ferienunterkunft, die durch Mitreisende, Besucher
oder sonstige Personen verursacht werden, denen er den Zutritt zur
Ferienunterkunft ermöglicht hat, soweit diese Schäden seinem Ver-
antwortungsbereich zuzurechnen sind.
(6) Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitreisenden und Besucher über
die Hausordnung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
§ 12 Inventar
Das Inventar ist vollständig in der Unterkunft zu belassen. Veränderun-
gen an Möbeln oder technischen Einrichtungen sowie das Entfernen
von Inventar sind unzulässig.
§ 13 Reinigung und Rückgabe
Die Unterkunft ist zum vereinbarten Zeitpunkt besenrein zurückzuge-
ben. Geschirr ist gespült, der Kühlschrank geleert und der Hausmüll
ordnungsgemäß entsorgt. Eine vereinbarte Endreinigung ersetzt diese
Pflichten nicht.
§ 14 Schlüssel, Transponder und digitale Zutrittssysteme
(1) Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes sind sorgfältig aufzube-
wahren. Verlust oder Missbrauch sind unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Mieter haftet für die Kosten erforderlicher Ersatzmaßnahmen,
soweit er den Verlust zu vertreten hat.
(3) Zugangscodes zu Schlüsselsafes oder digitalen Zutrittssystemen
sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte
weitergegeben werden.
§ 15 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erhält eine ange-
messene Gelegenheit zur Abhilfe. Eigenmächtige Reparaturen ohne
Zustimmung begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.
§ 16 Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektrofahrzeugen an Haushaltssteckdosen ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Vorhandene Wallboxen sind aus-
schließlich nach den bereitgestellten Hinweisen zu verwenden.
§ 17 Grillen und offenes Feuer
Grillen sowie offenes Feuer sind nur zulässig, soweit dies die Hausord-
nung, örtliche Vorschriften und Brandschutzbestimmungen erlauben.
Bei erhöhter Brandgefahr kann ein Verbot ausgesprochen werden.
§ 18 Sicherheitsvorschriften
Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen
dürfen nicht entfernt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden.
§ 19 Verkehrssicherung
Erkennt der Mieter Gefahrenquellen oder Schäden, die Personen oder
Sachen gefährden können, hat er diese unverzüglich ghd Vermietung &
Service oder dem Vermieter mitzuteilen.
§ 20 Rücktritt des Mieters (Stornierung); Ersatzmieter
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Text-
form (z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten.
(2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei ghd Vermietung & Service oder dem Vermie-
ter.
(3) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und benennt keinen geeig-
neten Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den vereinbarten
Bedingungen übernimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, ist der
Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu ver-
langen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-
klärung vor dem vereinbarten Anreisetag:
-
bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 %
des vereinbarten Gesamtmietpreises
-
ab 41 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtan-
reise: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
(4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass
dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstan-
den ist.
(5) Der Vermieter wird sich anderweitige Vermietungserlöse sowie
ersparte Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften anrech-
nen lassen.
(6) Der Mieter ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzmieter vorzu-
schlagen. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerechtfertigten
Gründen verweigert werden.
(7) Für die Bearbeitung eines Vertragswechsels aufgrund eines akzep-
tierten Ersatzmieters kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von
70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden.
(8) Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der in der
Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtmietpreis einschließlich
vereinbarter Nebenkosten, ausgenommen Kurtaxe oder sonstige
öffentlich-rechtliche Abgaben.
§ 21 Rücktritt des Vermieters
Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder erhebliche Schäden
am Mietobjekt unmöglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktre-
ten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Anspruch auf
eine Ersatzunterkunft besteht nicht.
§ 22 Buchungen über Buchungsportale
Bei Buchungen über Vermittlungsportale gelten ergänzend deren
zwingende Buchungs- und Zahlungsbedingungen.
§ 23 Reiserücktrittskostenversicherung
Den Gästen wird ausdrücklich empfohlen, unmittelbar nach Abschluss
des Mietvertrages eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschlie-
ßen.
§ 24 Digitale Gästekarten
Digitale Gästekarten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen
Kurortes. Für Systeme Dritter wird keine Gewähr übernommen.
§ 25 WLAN
(1) Soweit in der Ferienunterkunft ein WLAN- oder Internetzugang zur
Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine freiwillige und unent-
geltliche Serviceleistung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine
bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit oder stö-
rungsfreie Nutzung besteht nicht.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Internetzugang ausschließlich im
Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbe-
sondere sind rechtswidrige Handlungen, wie die Verletzung von
Urheberrechten, das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte sowie
sonstige missbräuchliche Nutzungen untersagt.
(3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und
von ihm zugelassene Besucher den Internetzugang ausschließlich
rechtmäßig nutzen.
(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, Aus-
fälle oder Einschränkungen des WLAN- oder Internetzugangs, soweit
diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des
Vermieters beruhen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entge-
genstehen.
(5) Soweit der Mieter oder die von ihm zugelassenen Personen den
Internetzugang rechtswidrig nutzen und hierdurch Ansprüche Dritter
gegen den Vermieter entstehen, stellt der Mieter den Vermieter von
diesen Ansprüchen sowie den hierdurch entstehenden angemessenen
Kosten frei, soweit der Mieter oder die betreffende Person die Pflicht-
verletzung zu vertreten hat.
§ 26 Haftung
(1) Die Haftung von ghd Vermietung & Service und des Vermieters rich-
tet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
(Nebenpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorher-
sehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, gro-
ber Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
§ 27 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwick-
lung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften
verarbeitet. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personen-
bezogener Daten sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzer-
klärung [Fundstelle/Link ergänzen] zu entnehmen.
§ 28 Verbraucherstreitbeilegung
ghd Vermietung & Service ist zur Teilnahme an einem Streitbeile-
gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder
verpflichtet noch bereit.
§ 29 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.